Der Vorstand
Helga Hübner
1. Vorsitzende
Katrin Lemm
stellv. Vorsitzende
Beatrice Lux
Schatzmeisterin
Heike Schurat
Beisitzerin
Thomas Thefs
Beisitzer
Unsere Geschäftsstelle
Zentralverband der Podologen und Fusspfleger Deutschlands e.V.
Landesverband Sachsen e.V.
August-Bebel-Str. 35
09423 Gelenau
Ihre Ansprechpartnerin
Karin Hofmann
Geschäftsstelle
Öffnungszeiten
Der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger (ZFD) ist die größte und älteste Organisation der Med. Fußpfleger und Podologen in Deutschland.
Eine bundesweite Vereinigung mit rund 2300 Mitgliedern, die in 12 Landesverbänden organisiert sind. Größter Landesverband in den neuen Ländern ist der Landesverband Sachsen (ZFD LV Sachsen) mit seinen 250 Mitgliedern.
Aus der langjährigen Erfahrung in der Berufsverbandsarbeit sind wir zunehmend als kompetenter Partner für Politik, Wissenschaft und Medien anerkannt, kurzum ein Verband mit Einfluss.
Als Interessenvertretung bieten wir unseren Mitgliedern ein komplexes und fachkundiges Serviceangebot. Umfangreiche Fort- und Weiterbildung zur Sicherung der Fachkompetenz unserer Mitglieder ist uns ebenso wichtig wie Präsenz auf Fachsymposien, Kongressen, Messen und Pressekonferenzen.
Unser Grundsatz ist: Fortbildung muss kompetent und konsequent sein
- Kompetent durch umfassende Wissensvermittlung in Theorie und Praxis
- Konsequent durch bedarfsorientierte, differenzierte und regelmäßige Angebote
Der ZFD Landesverband Sachsen
Der ZFD LV Sachsen ist Heimat aller Podologen/innen und Fußpfleger/innen in Sachsen und eine Plattform für Wissens- und Erfahrungsaustausch. Neben zahlreichen Rundschreiben ist die Mitgliederzeitschrift "DER FUSS" wichtigstes Info-Medium.
Hilfen zur Praxisorganisation wie Karteikarten, Terminkärtchen, Anamnesebögen, Kostenanschläge und Vieles mehr stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.
Mit Ihrer Mitgliedschaft sind Sie der Konkurrenz immer eine Fußlänge voraus und sichern sich dadurch Ihre berufliche Existenz.
Eines unserer bisher wichtigsten berufspolitischen Ziele war die staatliche Regelung des Berufes. Die Bundesregierung hat dazu das so genannte Podologengesetz (PodG) auf den Weg gebracht, das am 1.1.2002 in Kraft trat.
